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Das Wichtigste zu Ihrem Mandat
auf einen Blick

Kosten

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt 190,00 EUR netto (zzgl. Umsatzsteuer) gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für eine darüber hinausgehende Mandatierung wird die Vergütung entweder auf Basis eines transparenten Stundensatzes, einer pauschalen Honorarvereinbarung oder nach den gesetzlichen Gebühren des RVG individuell vereinbart.

Beide Wege verfolgen unterschiedliche Ansätze, weshalb eine Kombination rechtlich ausgeschlossen ist: Ein Mediator muss strikt neutral bleiben und die Beteiligten dabei unterstützen, eine eigene Lösung zu finden. Ein Rechtsanwalt hingegen agiert als Interessenvertreter und ist parteiisch. Das Ziel ist es hierbei, die Interessen der eigenen Partei gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.

Nein. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Beratung, die Bearbeitung des Mandats sowie die gesamte Korrespondenz können ohne Aufpreis vollständig auf Englisch erfolgen.

Vor dem Familiengericht gilt für die Scheidung selbst sowie für finanzielle Folgesachen – wie Unterhalt, Vermögen oder Hausrat – eine strikte Anwaltspflicht. In Kindschaftssachen, etwa beim Sorgerecht oder Umgang, kann das Gericht eine anwaltliche Vertretung anordnen. Doch selbst wenn dies nicht geschieht, ist eine professionelle rechtliche Begleitung in diesen hochsensiblen Fragen dringend ratsam, um die Interessen der Kinder und der eigenen Person bestmöglich zu schützen.

Ja, die Mandatierung und die laufende Betreuung können vollkommen ortsunabhängig und digital abgewickelt werden. Sollte ein gerichtlicher Termin anberaumt werden, wird primär die Teilnahme per Videoschaltung angestrebt. Ist dies im Einzelfall nicht zulässig, ist zu diesem Termin eine persönliche Anreise erforderlich.

Die Dauer hängt maßgeblich davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich verläuft oder Streitpunkte gerichtlich geklärt werden müssen. Als realistischer Zeithorizont sollten gedanklich mindestens 4-5 Monate bei einvernehmlichen Scheidungen eingeplant werden. Die exakte Dauer variiert je nach Auslastung des zuständigen Familiengerichts.

Ein Rechtsanwalt vertritt immer nur eine Partei in einer Scheidung. Läuft die Scheidung jedoch absolut einvernehmlich ab, lässt sich Geld sparen: Es genügt, wenn ein Partner die Scheidung über die Kanzlei einreicht und der andere dem Antrag vor Gericht einfach formlos zustimmt. Dafür ist kein zweiter Anwalt nötig. Erst wenn eigene Anträge gestellt werden sollen – zum Beispiel zum Unterhalt oder zum Vermögen –, müssen zwingend beide Seiten anwaltlich vertreten sein.

Bei akuten Konflikten rund um das Sorgerecht oder den Umgang lässt sich schnell Abhilfe schaffen. Droht der Streit – beispielsweise kurz vor den Ferien oder den Feiertagen – zu eskalieren, müssen Sie kein monatelanges Verfahren abwarten. Das Familiengericht kann durch schnelle Sofortentscheidungen (einstweiliger Rechtsschutz) umgehend für eine kurzfristige Regelung sorgen. Zögern Sie in solchen Situationen nicht und nehmen Sie sofort Kontakt auf – mit gezieltem Rechtsbeistand lässt sich auch in der Krise direkt Klarheit schaffen.